Hinweis für Spender in Österreich 

 

BMF        Steuerreformgesetz 2009

 

Für die Inanspruchnahme der neuen Spendenabzugsfähigkeit im Sinne des österreichischen Paragraph 18 Abs. 1 Z 8 EstG ist eine der Voraussetzungen, dass der Verein seit mindestens 3 Jahren bestehen muss. Da BRAVEAURORA erst seit März 2009 offiziell als Verein existiert, kann ein steuerliches Absetzen von Spenden an BRAVEAURORA in Oesterreich frühestens ab März 2012 erfolgen.

 

 

Hinweis für Spender in der Schweiz

Spenden, die in der Schweiz an den Verein BRAVEAURORA Schweiz getätigt werden sind gemäss der Verfügung des Kantonalen Steueramts Zürich (10/10 327) steuerbefreit (Staatssteuer, allgemeine Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer).

Steuerbefreiungsbescheid

Laufendes Projekt

BRAVEAURORA unterstützt aktuell das Waisenhaus von Guabuliga im Norden von Ghana.

Mehr dazu ...

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